Ausschließliche Nutzung von zertifizierten Kartenlesern bzw. zertifizierter eID-Client-Ssoftware
Verwendung von zertifizierten Basis-Lesegeräten, Standard-Kartenleser bzw. Komfort-Kartenlesegeräten sowie geprüfter Software
Für den Einsatz der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) und der eSigns-Funktion (Unterschriftsfunktion) sollte ausschließlich entsprechend zertifizierte Hardware genutzt werden. Nur die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüften
sind hinreichend auf das Zusammenspiel mit der eID-Client-Software auf eine sichere Nutzung geprüft.
Neben der Nutzung von entsprechend zertifizierter Hardware ist es ebenso von großer Bedeutung, hinreichend zertifizierte Software (AusweisApp) in der aktuellsten Version für die eID-Funktion zu nutzen.
Hinweise und Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht bezüglich dem Einsatz von zertifizierten Kartenlesern bzw. zertifizierter eID-Client-Ssoftware
Bei der Nutzung der eID-Funktion bzw. der eSigns-Funktion ist grundlegend der Einsatz von Standard-Kartenlesegeräten oder Komfort-Kartenlesegeräten zu empfehlen, da diese Kartenlesertypen über ein eigenes PIN-Pad und eine eigene Anzeige (Komfort-Kartenleser) verfügen. Dadurch wird Sicherheit der Nutzung deutlich gesteigert.
Bei der Nutzung eines Basis-Kartenlesers sollte die Eingabe der eID-PIN nur mittels der Tastatur des Rechners getätigt werden.