Personalausweis-Kartenlesegerät zur Nutzung der elektronischen Funktionen des Personalausweises
Seit dem 01. November 2010 ist der elektronische Personalausweis mit integriertem kontaktlosem Chip das offizielle Ausweisdokument in Deutschland. Mit Hilfe des sich in diesem Ausweisdokument integrierten Chips, verfügt der Ausweis über drei elektronisch nutzbare Funktionen leisten. Diese drei Funktionen sind:
- die Biometriefunktion, welche ausschließlich für den hoheitlichen Gebrauch gedacht ist, wie z. B. Personen- bzw. Grenzkontrollen,
- die eID-Funktion auch Online-Ausweisfunktion bzw. kurz eID genannt, die Online im Internet eingesetzt werden kann sowie
- die eSigns-Funktion auch Unterschriftsfunktion genannt, welche zum Erzeugen einer qualifizierten elektronischen Signatur genutzt werden kann.
Funktionen des elektronischen Personalausweises
Durch Online-Ausweisfunktion und die eSigns-Funktion ist es möglich, grundlegende Geschäftsprozesse der realen Welt im Internet adäquat abzubilden, da es mit Hilfe des Personalausweises möglich ist, sich im Internet „auszuweisen“ und mit diesem „digital zu unterschreiben“.
Übersicht der elektronischen Funktionen des Personalausweises
In der folgenden Tabelle sind die drei elektronischen Funktionen des Personalausweises kurz und übersichtlich dargestellt.
Funktion | Alternative Bezeichnung | Merksatz |
---|---|---|
Online-Ausweisfunktion | eID-Funktion, Internetausweis, elektronischer Identitätsnachweis bzw. kurz eID genannt | Ausweisen im digitalen Raum (Internet) – Das bin ich! |
eSign-Funktion | Unterschriftsfunktion oder elektronische Signatur (QES) | Rechtsverbindliches Unterschreiben im digitalen Raum – Das unterschreibe ich! |