Sicherer Schutz der Ausweis-PIN

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Sicherer Schutz der Ausweis-PIN

Die Ausweis-PIN ist ausschließlich für den Personalausweisinhaber gedacht. Sie darf unter keinen Umständen an dritte Personen weitergegeben werden. Diese Sicherheitsmaßnahme gilt auch für vertraute Personen, wie z. B. Verwandte oder Bekannte.

Ausspähen der PIN verhindern

Neben der bewussten Weitergabe der Ausweis-PIN kann diese auch durch einen Dritten ausgespäht werden. Auch hierfür hat der Ausweisinhaber hinreichende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. So ist von dem Hinterlegen der Ausweis-PIN dringend abzuraten.

Ausweis-PIN sicher hinterlegen

Vor allem dürfen der Personalausweis und die Ausweis-PIN niemals zusammen hinterlegt werden, in dem z. B. die Ausweis-PIN direkt auf den Personalausweis aufgetragen wurde oder auf eine entsprechende Hülle. Ebenso sollte keine Zahlenkombination als Ausweis-PIN genutzt werden, die sich auf den Personalausweis befindet, wie z. B. das Geburtsdatum. Ferner ist von einfachen Zahlenreihen (z. B. 123456) oder Mustern auf dem PIN-Pad abzuraten.

Hinweise bzw. Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht bzgl. dem Schutz der Ausweis-PIN

Sollte der Verdacht bestehen, dass die Ausweis-PIN ausgespäht wurde oder eine andere Person diese kennt, ist die Ausweis-PIN schnellstmöglich durch den Personalausweisinhaber zu ändern bzw. kann dies auch bei der Personalausweisbehörde des jeweiligen Bürgeramtes durchgeführt werden. Ebenso ist das Sperren der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) denkbar. Eine weitere Maßnahme zur Erhöhung des Schutzes ist das Ändern der Ausweis-PIN in regelmäßigen Abständen.