Personalausweis nur bei Nutzung auf den Kartenleser platzieren
Der Personalausweis sollte nur bei einer tatsächlichen Nutzung der eID-Funktion oder eSigns-Funktion auf den Kartenleser platziert werden. Das elektronische Ausweisdokument sollte nicht auf dem Kartenleser platziert werden, wenn er nicht genutzt wird.
Personalausweis nur bei Nutzung auf den Kartenleser platzieren
Mit Hilfe von manipulierter Software bzw. manipulierten Webseiten könnten Angreifer theoretisch Zugriff auf die Ausweis-PIN bzw. entsprechende Software (Firmware des Kartenlesers oder die AusweisApp bzw. den jeweilig verwendeten eID-Client) erhalten. Dadurch wäre es theoretisch möglich die personenbezogenen Daten aus dem Personalausweis auslesen und folgend missbräuchlich zu nutzen.
Hinweise (Maßnahmen) zur Sorgfaltspflicht
Nach der erfolgreichen Nutzung des Personalausweises sollte der Personalausweis vom entsprechenden Kartenleser genommen werden.