Ausschließlicher Einsatz von zertifizierten Kartenlesern bzw. zertifizierter eID-Client-Software

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Ausschließliche Nutzung von zertifizierten Kartenlesern bzw. zertifizierter eID-Client-Ssoftware

Verwendung von zertifizierten Basis-Lesegeräten, Standard-Kartenleser bzw. Komfort-Kartenlesegeräten sowie geprüfter Software

Für den Einsatz der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) und der eSigns-Funktion (Unterschriftsfunktion) sollte ausschließlich entsprechend zertifizierte Hardware genutzt werden. Nur die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüften

sind hinreichend auf das Zusammenspiel mit der eID-Client-Software auf eine sichere Nutzung geprüft.

Neben der Nutzung von entsprechend zertifizierter Hardware ist es ebenso von großer Bedeutung, hinreichend zertifizierte Software (AusweisApp) in der aktuellsten Version für die eID-Funktion zu nutzen.

Hinweise und Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht bezüglich dem Einsatz von zertifizierten Kartenlesern bzw. zertifizierter eID-Client-Ssoftware

Bei der Nutzung der eID-Funktion bzw. der eSigns-Funktion ist grundlegend der Einsatz von Standard-Kartenlesegeräten oder Komfort-Kartenlesegeräten zu empfehlen, da diese Kartenlesertypen über ein eigenes PIN-Pad und eine eigene Anzeige (Komfort-Kartenleser) verfügen. Dadurch wird Sicherheit der Nutzung deutlich gesteigert.

Bei der Nutzung eines Basis-Kartenlesers sollte die Eingabe der eID-PIN nur mittels der Tastatur des Rechners getätigt werden.